x�cd``d��)��sY��n0012�0213� 1+� �� Oktober 2011 (BGBl I S. 2090), § 2 in Verbindung mit § 3 Satz 1 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013 vom 18. Monatliche Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 und §§ 41, 42 SGB XII i. V. m. Art. (7) Einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Januar 2017 1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 409 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für die nicht Nummer 2 gilt, endstream endobj : SI 213 / 112.20-1-1) Die Höhe der Regelbedarfe der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt betragen in Hamburg ab dem 01.01.2013 wie folgt (Beträge in Euro): Red. Regelbedarfsstufe 1:Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt.Regelbedarfsstufe 2:Für jede erwachsene Person, wenn sie . (3) 1Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. Januar 2017 1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 409 Euro für j der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zurückzuzahlen. Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. 2Bei der Leistung in einer Einrichtung sowie bei Unterbringung in einer anderen Familie oder bei den in § 107 genannten anderen Personen bestimmt er sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten oder, wenn im Falle des Absatzes 2 auch das … x��]ێ$5}���)i�&}M�j�DÀ@�B�{}����n�S-��C��~�>�v��ΰ+}�W�� Beträgt der monatliche Leistungsanspruch der leistungsberechtig-ten Person weniger als 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, wird die monatliche Rate nach Satz 1 … 0,8 Prozent der Regelbedarfsstufe 6. Dezember 2019 entsprechend. Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 65 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. Lebensjahres. U]���Gۑ�?�o��.��_��������fw��нv�WG�����J� ��z4��ۣ�;��_�����б޾�w��uG?�8��-��{3�7|c�:�O���7����?v�_�:=�^}����o\����O��B�|3��~���.m{~������[��K���7�Uϥ��rC�\?�p=5�ns. Januar 2011 erhalten Sozialhilfeempfänger gemäß § 27a Abs 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ‑ Sozialhilfe ‑ (SGB XII) iVm der Anlage zu § 28 SGB XII nur noch Leistungen für den Lebensunterhalt ‑ im Monatliche Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 und §§ 41, 42 SGB XII i. V. Art. Januar 2017 1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 409 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für die nicht Nummer 2 gilt, 1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 409 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für die nicht Nummer 2 gilt, 2. 253 0 obj <> endobj 1,4 Prozent der Regelbedarfsstufe 4, 3. gültig ab Regel-bedarfsstufe 1 Regel-bedarfsstufe 2 Regel-bedarfsstufe 3 Regel-bedarfsstufe 4 Regel-bedarfsstufe 5 ... Regelbedarfsstufe 1: Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt. 1. Die Rückzahlung von Darlehen nach nach Absatz 2 erfolgt in gleichen Teilbeträgen über das ganze Kalenderjahr. Fassung aufgrund der Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019) vom 19.10.2018 (BGBl. d. (2) 1 Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zu tilgen; insgesamt ist jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zurückzuzahlen. endstream endobj Januar 2011 (rückwirkend) die Bedarfsermittlung für die Höhe der pauschalierten monatlichen Leistung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe in Deutschland. Anlage 1 SGB XII – Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro (1) Anlage zu § 28 , zuletzt ergänzt durch § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 vom 17. Monatliche Regelbedarfe nach der Anlage zu § 28 und §§ 41, 42 SGB XII i. V. Art. Für jede erwachsene Person, wenn sie in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 mit einem Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebt. (2) 1 Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zu tilgen; insgesamt ist jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zurückzuzahlen. Red. Mit diesem Rundschreiben geben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen (1) Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. 255 0 obj <>stream Für eine erwachsene Person, deren notwendiger Lebensunterhalt sich nach § 27b bestimmt. (1) Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich 1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 364 Euro für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. Januar 2011 364 328 291 287 251 215 RBEG 2011 1. Regelbedarfsstufe 1: Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind. Regelbedarfsstufe 1: Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt. (1) Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. 1 § 8 Regelbedarfermittlungsgesetz Monatliche Regelsätze ab 01.01.2019 gemäß § 2 der Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2019: Regelbedarfsstufen SGB XII in € Regelbedarfsstufe 1: Jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für Dezember 2016 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ­ RBEG) Inhaltsübersicht § § § § § § § § § 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Grundsatz Zugrundeliegende Haushaltstypen Auszuschließende Haushalte Abgrenzung der Referenzgruppen … 2 Beträgt der monatliche Leistungsanspruch der leistungsberechtigten Person weniger als 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 … 1,2 Prozent der Regelbedarfsstufe 5 oder 4. Abweichend von § 28a ist die Regelbedarfsstufe 6 der Anlage zu § 28 nicht mit dem sich nach der Verordnung nach § 40 ergebenden Prozentsatz fortzuschreiben, solange sich durch die entsprechende Fortschreibung des Betrages nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des „(1) Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. d. (1) Die Regelbedarfsstufen nach der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch belaufen sich zum 1. Lebensjahres. 2,3 Prozent der Regelbedarfsstufen 1 und 2, 2. Januar 2021 1. in der Regelbedarfsstufe 1 auf 446 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch lebt und für die nicht Nummer 2 gilt, 2. %PDF-1.5 %���� ab dem 01.01.2013 (Gz. Für Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhalten, gilt Satz 1 bis zum 31. 1. der Regelbedarfsstufe 3 nach der Anlage zu § 28 bei Leistungsberechtigten, die das 18. 259 0 obj <]>>stream einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für einen Elternteil, wenn die Eltern zusammenleben, sowie für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder der nachfragenden Person überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der … Lebensjahr vollendet haben, und den Regelbedarfsstufen 4 bis 6 nach der Anlage zu § 28 bei Leistungsberechtigten, die das 18. 1 Anm. Anlage zu § 28 ergänzt durch § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 vom 17. 1 § 8 Regelbedarfermittlungsgesetz. Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %) Seit 1. Für ein Kind vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %) Seit 1. (4) Für die Rückzahlung von Darlehen nach Absatz 1 können von den monatlichen Regelsätzen Teilbeträge bis zur Höhe von jeweils 5 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 einbehalten werden. x�c```b``X�����r���x��r, +;�" 0C1�k�bV�#ߠ��iZ@ b �F� meinschaft nur der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII maßgeb- lich ist, sind in der Anlage 1 mit dem Vermerk „- RBSFV -“ gekennzeichnet. Es ersetzt die Regelsatzverordnung, in der zuvor … Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt. Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII in Euro gültig ab Regelbedarfsstufe 1 Regelbedarfsstufe 2 Regelbedarfsstufe 3 Regelbedarfsstufe 4 Regelbedarfsstufe 5 Regelbedarfsstufe 6 1. Anlage (zu § 28) Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro. (4) § 42b Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden auf Leistungsberechtigte, die das 15. in Höhe von 12 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. I S. 1766), in Kraft getreten am 01.01.2019 Gesetzesbegründung verfügbar. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019), Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach den §§ 28a und 134 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2018 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018), Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2016 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2016), Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2015 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015), Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2014 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014), Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Vomhundertsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2013 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2013), Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012), Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Januar 2017 . Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person entsprechend ihrer Regelbedarfsstufe nach der Anlage zu § 28 jeweils 1. 254 0 obj <> endobj 256 0 obj <>>>/Contents 257 0 R/StructParents 0/Tabs/S/CropBox[ 0 0 842 595.2199]/Rotate 0>> endobj 257 0 obj <>stream Für eine Jugendliche oder einen Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 2. der zusätzlichen Bedarfe nach dem Zweiten Abschnitt des Dritten Kapitels, 3. leistungsberechtigte Person entsprechend der für sie geltenden Regelbedarfsstufe nach der Anlage zu § 28 jeweils 1. : Anlage i. d. F. des Gesetzes v. 22.12.2016 (BGBl I S. 3159) werden in der Anlage zu § 28 mit Wirkung v. 1.1.2020 und i. d. F. der VO v. 19.10.2018 (BGBl I S. 1766) mit Wirkung v. 1.1.2019.. 2 Anm. 1 § 8 Regelbedarfermittlungsgesetz Monatliche Regelsätze ab 01.01.2020 gemäß § 2 der Regelbedarfsstufen- Fortschreibungsverordnung 2020: Regelbedarfsstufen SGB XII in € Regelbedarfsstufe 1: Jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für Fassung aufgrund der Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019) vom 19.10.2018 (BGBl. Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) regelt seit seinem Inkrafttreten zum 1.

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