„Überall, wo Menschen sich nahe kommen“, erklärte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Der zulässige Betrieb von Einrichtungen, in denen Menschen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen, bleibt davon unberührt. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiterhin gering zu halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Thüringen hatte das Beherbergungsverbot gar nicht erst eingeführt, in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben Gerichte die Regelung am Donnerstag gekippt, weitere könnten folgen. Auch in Hessen sind laut der neuesten Verordnung ab dem 22.01.2021  Aufenthalte im öffentlichen Raum nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist untersagt, der Ausschank alkoholischer Getränke ist unzulässig, Verstoß gegen das Einhalten des Mindestabstands an öffentlichen Orten: 150€ Bußgeld für jeden Beteiligten, Verstoß gegen Tanzverbot: 150€ Bußgeld die jeweiligen Teilnehmer, verbotswidrige Durchführung einer nicht zulässigen Veranstaltung: 1000€ Bußgeld für den Veranstalter und 150€ Bußgeld für die Teilnehmer, Veran­staltung von Zusammenkünften mit mehr als den erlaubten Personen im privaten Wohnraum und dem dazugehörigen befriedeten Besitztum: 150-500€ Bußgeld für den Inhaber der Wohnung bzw. ): 150-400€ Strafe für den Verantwortlichen, 21067_Corona-Verordnung_ab_25-01-2021.pdf.pdf, https://www.bussgeldkatalog.org/corona-niedersachsen/, Zusammentreffen im öffentlichen Raum mit mehr Personen bzw. Unbeschadet dessen ist die unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Aktuelle Informationen des Gesundheitsministeriums Sachsen-Anhalt zur Covid-19-Pandemie ©pixabay. Regelungen bei einer erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz. Juli 2020 tritt damit die 7. OP- oder FFP2-) Masken. Allerdings seien konkrete Hygienekonzepte, die zum Beispiel eine Maskenpflicht regeln, notwendig. Startseite > Themen > Gesundheit > Aktuell > Coronavirus. Aktuelles zum Thema Corona; Newsletter Corona-Bericht Landkreis Bautzen kostenfrei abonnieren; Corona-Informationen des Freistaates Sachsen, auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache; Fragen und Antworten zum Coronavirus, zur Pandemie und zu den Ge- und Verboten in diesem Zuammenhang; Archiv der Corona-Berichte ; Corona-Informationen des Landratsamtes Bautzen. Neben der Corona-Verordnung (gültig ab 25. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei deren Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. Außerhalb der eigenen Wohnung nebst dem umfriedeten Besitztum sind Veranstaltungen sowie sonstige Zusammenkünfte und Menschenansammlungen nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person aus einem zweiten Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren nicht einzurechnen sind. Verstoß gegen Maskenpflicht: 50-150€ Bußgeld für jede betroffene Person. Für wohnungslose Menschen, sofern die zulässige Personenobergrenze von zehn Personen nicht überschritten wird. Entscheidungen im Überblick. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer werden aktualisiert, sobald entsprechende Verordnungen öffentlich sind. Mit unserem Newsletter informieren wir dich gerne über Neuigkeiten zum Thema Hochzeit und Corona. In Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen werden private Feiern außerdem künftig … Welche Veranstaltungen von diesem Verbot betroffen sind, darüber entscheiden die Bundesländer selbst. Keine Haftung für falsche oder irrtümliche Informationen. Veranstalter, Kein oder kein vollständiges Hygienekonzept erstellt: 500-3000€ Strafe für den Verantwortlichen, Nichterhebung der Kontaktdaten: 1000-3000€ Strafe für den Verantwortlichen, Keine Aufbewahrung oder Übermittlung der Kontaktdaten: 500-2000€ Strafe für den Verantwortlichen, Durchführung einer Veranstaltung entgegen der Vorgaben: 1000-2000€ Strafe für den Veranstalter, Öffnen von Diskotheken oder ähnlichen Einrichtungen: 4000€ Strafe für den Betreiber, Keine oder ver­spä­tete An­zeige für nicht öffent­liche Ver­anstal­tung, pri­vate Feier oder Famil­ien­feier: 100€ Bußgeld für die verantwortliche Person, Ver­letzung des Min­dest­ab­stan­des, sofern keine Aus­nah­me vor­liegt: 100€ Strafe für jede Person, Ver­stö­ße gegen Pflich­ten zur Kontakt­nach­ver­folgung bzw. Außerdem warten exklusive Rabattaktionen auf dich. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Neu: Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Im Rahmen eines Truppenbesuchs empfing Landrat Bernd Lange heute Mittag, 3. Die örtlich zuständigen Behörden können zudem in Bezug auf Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnsitz beschränken. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. Mobilitätsbeschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zeit einen Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung nicht ohne triftigen Grund überschreiten. Januar 2021 auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen. Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum mit mehr Personen als dem festgelegten Personenkreis: Bis zu 200€ Strafe für jede Person, Zuwiderhandeln gegen das Verbot für Ansammlungen: 200-400€ Strafe für jeden Beteiligten, Verstoß gegen das Verbot von Veran­staltungen, die der Unter­haltung oder der Frei­zeit­gestal­tung dienen: Bis 1000€ Strafe, Unbe­fugte Durch­führung von Veran­stal­tungen mit mehr als zehn Perso­nen: Bis 1000€ Strafe, Betrieb von nicht untersagten Einrich­tungen, Anlagen und Betriebe, Durch­führung von Veran­stal­tungen sowie von Kurs-, Trainings- und Wett­kampf­betrieb im Sport ohne bereichs­spezi­fisches Hygiene­konzept oder ohne Ein­haltung der Vor­gaben des Hygiene­konzepts: Bis 2000€ Strafe für den Verantwortlichen, Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50-100€ Strafe, Nicht­anzei­gen einer Veran­staltung: 200€ Strafe, Durch­füh­rung einer verbo­tenen Großver­anstal­tung: 1000-4000€ Strafe, Treffen und Besuche mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis max. Neu: Unterscheidung zwischen Mund-Nasen-Bedeckung und medizinische Maske. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Besondere Regelungen gelten hierbei für Beerdigungen und standesamtliche Trauungen. Neu: In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt liegt bei 53.479 (Stand: 03. Rabattaktion findest du hier: https://www.traumfotografen.de/wp/coronavirus-hochzeit-absagen/, Falls du Fragen hast oder eine Beratung bezüglich deines Hochzeits- oder Eventfotografen benötigst, melde dich gerne bei uns. Zu allen anderen Personen muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Corona in Sachsen So feiern Sorben die Vogelhochzeit trotz Lockdown Einer sorbischen Tradition folgend wird auch im Kirchspiel Schleife die Vogelhochzeit groß gefeiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel will heute Abend in einem TV-Interview Fragen zum Verlauf der nächsten Monate beantworten. Sachsen setzt auf weitreichende Einschränkungen, um die Corona-Lage in den Griff zu bekommen. So könnte „Click and Collect“ im Einzelhandel erlaubt werden. Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit über einem Wert von 200 liegt, prüfen die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen und können diese im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anordnen. Aktuelle Informationen zu Corona in Sachsen-Anhalt Auf diesen Seiten informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie. Private Feier erlaubt? Die neue Sächsische Corona-Schutz … In folgenden Situationen ist das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (OP-Maske; FFP2- oder FFP3-Maske). Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Ein negativer Corona-Test muss nicht vorgelegt werden. Veranstaltungen, die nicht unter Kategorie Unterhaltung fallen und zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen nicht mehr als zehn Personen zu erwarten sind, können stattfinden, sind aber unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Zudem steht der Termin für … Hier gehts zum Kontaktformular (klicken), Weitere Informationen über uns findest du auf unserer Startseite: https://www.traumfotografen.de. MDR SACHSEN fasst die aktuellen Regeln zusammen. Bei steigenden Infektionszahlen sollen die Maskenpflicht verschärft, Feiern eingeschränkt und eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt werden. Übersicht aller Infos, FAQs und Meldungen zur Corona-Pandemie. Februar in Aussicht. Außerdem gibt es Ausgangssperren. Medizinische Masken: In Bus und  Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer (z.B. Corona-Krise: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern Detailansicht öffnen In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens muss eine Maske getragen werden - … Neu: In folgenden Situationen ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz verpflichtend (OP-Maske; FFP2- oder FFP3-Maske). Januar 2021 bis zum 14. zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podienist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind untersagt. Es war die wohl umstrittenste Regelung: Seit vier Monaten hat in Sachsen ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten gegolten – ab kommendem Sonnabend ist damit Schluss. Was ändert sich? Was im Einzelfall gilt, erfährst du hier in diesem Artikel. Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Außerdem ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit sowie auch im Privaten nur noch mit den Angehörigen des eigenen und einer weiteren Person eines anderen Hausstandes gestattet. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind. Polizei sprengt illegale Partys in ganz Deutschland . Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung sind Veranstaltungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Neu: In folgenden Situationen ist das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (OP-Maske; FFP2- oder FFP3-Maske). Sachsen wird wesentliche Teil des neuen Stufenplans übernehmen, den die Länderchefs am Mittwochabend mit der Bundeskanzlerin ausgehandelt haben – zugleich aber in einigen Bereichen noch über diesen Vereinbarungen bleiben. Februar 2021 verlängert, Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiterhin. Auch Tagesausflüge aus anderen Kreisen ins Hochrisikogebiet sind untersagt. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in dieser Zeit bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet: Siehe. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Aktuell - Stand Mittwochmorgen , 13.1.2021, 0:00 Uhr - beträgt die 7 … Die bestehenden Einschränkungen werden bis zum 14. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkünften ist in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr nur bei Vorliegen von triftigen Gründen gestattet. Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen zulässig. Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen als dem erlaubten Personenkreis: Gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum in dem Zeitraum vom 24.12. bis zum Ablauf des 26.12.2020 mit anderen als dem erlaubten Personenkreis: 100-500€ Bußgeld für jeden Beteiligten, Nichteinhaltung des Mindestabstands zu anderen als dem erlaubten Personenkreis: 100-500€ Bußgeld für jeden Beteiligten, Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit keine Ausnahme vorliegt: 50-500€, Nichtgewährleistung der Einhaltung der jeweils zulässigen Teilnehmendenzahl: 1000-15.000€ Bußgeld für den Veranstalter, Nichtvorlage eines Hygienekonzepts oder Nichtsicherstellung der Einhaltung der im Schutz- und Hygienekonzept festgelegten Schutzmaßnahmen: 250-5000€ Bußgeld für den Veranstalter, Verstoß gegen die Pflicht, Aus­hänge zu den Schutz- und Hygiene­konzepten gut sichtbar auszuhängen: 50-5000€ Bußgeld für den Veranstalter, Durchführen von Veranstaltungen, die dem Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen sind: 1000-10.000€ Bußgeld für den Veranstalter, Durchführen von privaten Veranstaltungen oder privaten Zusammenkünften mit anderen als den dort genannten Personen: 500-1000€ Strafe. Januar 2021 gilt, sind private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum weiterhin. Januar 2021) finden Sie dort auch die Quarantäne-Verordnung für … Neu: Anstatt einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in folgenden Situationen eine medizinische Maske (OP-Maske; virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95, oder N95) zu verwenden. Neu: In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften oder Arztpraxen gilt dir Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Maske; FFP2 oder KN95/N95-Masken). Öffentliche Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie der Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung zulässig. Januar 2021 gilt, sind private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum weiterhin nur noch im Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt. Wir nutzen Tracking-Technologien von Dritten, um unsere Webseite stetig zu verbessern und Werbung entsprechend der Nutzerinteressen anzuzeigen. Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung oder individuellen sportlichen Betätigung dienen, innerhalb einer Entfernung von nicht mehr als 15 km vom Wohnort zu erledigen. Die Zahl der bisher … Abstands- und Hygieneregeln, ohne Erfassung der Daten: 500-1000€ Bußgeld für den Veranstalter, Verstoß gegen die Pflicht zur Erfassung von Daten: 200-1000€ Bußgeld für den Veranstalter, Öffnung von Betrieben mit Personenverkehr, z.B. Unseren Artikel “Corona: Hochzeit verschieben, absagen?! Neu: Anstatt der Maskenpflicht, gilt nun die FFP2-Maskenpflicht. Bei Alleinerziehenden werden Kinder bis zwölf Jahren nicht mitgezählt. Die Quarantänepflicht entfällt aber, wenn sich diese Personen ab dem 18. Entsprechend gelten vielerorts unterschiedliche Regelungen. Die 15-Kilometer-Regel gilt für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Neu: Unterscheidung zwischen Mund-Nasen-Bedeckung und medizinische Maske.