Nach Abzug berücksichtigungsfreie r … Da praktisch alle[1] Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pfle… Inhalt A ZIELE 3 B VORGABEN 3 I. Allgemeine Regelungen 3 1. 3 SGB XII und blinden Menschen (nach § 72 SGB XII) ist der Einsatz des Einkommens in Höhe von mindestens 60% nicht zuzumuten (§ 87 Abs. Einkommenseinsatz bei Leistungen nach dem 5. bis 9. über der Einkommensgrenze sind freizulassen - 60 % bei Schwerstpflegebedürftigen [§ 64 Abs. Dezember 2003, BGBl. ist der Anspruchsübergang bei Eltern von behinderten oder pflegebedürftigen volljährigen Kindern i. S. v. § 53 SGB XII bzw. 1 des Grundgesetzes, § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen, § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6, § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes, § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019, § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020, § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. 1 SGB XII das 3fache des Grundfreibetrags nach § 85 SGB XII, also das 6 fache des Eckregelsatzes aus. Nur in besonderen Fällen (z.B. Bei der Leistung in einer Einrichtung sowie bei Unterbringung in einer anderen Familie oder bei den in § 107 genannten anderen Personen bestimmt er sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten oder, wenn im Falle des Absatzes 2 auch das Einkommen seiner Eltern oder eines Elternteils maßgebend ist, nach deren gewöhnlichem Aufenthalt. einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden. 1 (bei volljährigen Antragstellern) oder nach § 85 Absatz 2 (bei minderjährigen Antragstellern) zu berechnen ist. 49 ff. 1 SGB XII das 3fache des Grundfreibetrags nach § 85 SGB XII, also das 6 fache des Eckregelsatzes aus. Jung, SGB XII § 85 Ein­kom­mens­grenze / 2 Rechts­praxis Rz. i.H.v. 1 Nr. Kapitel SGB XII (Gz. : SI 225/227/112.81-6-2) Stand: 18.12.2019 . 1 – 3 SGB XII geleistet wird, steht ein Mehrbedarf von 35 % des maßgeblichen Regelsatzes zu. Ermittlung der Einkünfte nach § 82 SGB XII Wenn Sie einen Antrag auf Zuschuss zu den Tagespflegekosten (wirtschaftliche Jugendhilfe) gestellt haben und sich nicht bereit erklärt haben, den Höchstsatz der Entgeltstaffel zu zahlen (Stufe B07 der Entgeltstaffel) ist eine Berechnung erforderlich. Damit sind künftig Aufwendungen für Heizung nicht mehr bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII zu berücksichtigen. Einkommensfreibetrag (§ 28 SGB XII, § 85 SGB XII): 2 facher Eckregelsatz ... Der Freibetrag macht nach § 102 Abs. 2 Nr. jeweils 242,00 € 0,00 € Nach Abzug berücksichtigungsfreie r … Der Familienzuschlag für den anderen Elternteil beläuft sich nach § 85 Abs. § 42 a SGB XII Stand 07.2017 1 § 42a SGB XII - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - (1) Für Leistungsberechtigte sind angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach . Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) beinhaltet einige spezielle Leistungen, die unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" im 9.Kapitel des SGB XII behandelt werden. Einkommensberücksichtung / Ermittlung des Bruttoeinkommens Zunächst ist das Bruttoeinkommen zu ermitteln. § 61 SGB XII für Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel SGB XII (Eingliederungshilfe und Hilfe Rechtsprechung zu § 85 SGB XII - 331 Entscheidungen - Seite 3 von 7. Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem 5. bis 9. § 82 Abs. 2Bei der Leistung in einer Einrichtung sowie bei Unterbringung in einer anderen Familie oder bei den in § 107 genannten anderen Personen bestimmt er sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten oder, wenn im Falle des Absatzes 2 auch das Einkommen seiner Eltern oder eines Elternteils maßgebend ist, nach deren gewöhnlichem Aufenthalt. Behinderte, § 30 Abs. Der Ablauf der Fristen, die ohne sein Verschulden verstrichen sind, wirkt nicht gegen ihn. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015 (BGBl. … Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 25.04.2013 (Az. Nur in besonderen Fällen (z.B. § 9 SGB XI durch das jeweilige Land, also keine Fördermittel, die durch den Bund, die Gemeinde oder z. Ersatzpflichtig sind die Erben der leistungsberechtigten Person. 25.4.2013, B 8 SO 8/12 R) bei den Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII entstehen. 1 … 4. Januar 2018 nunmehr in § 82 Abs. ... Siehe zur Berechnung den Artikel Gerichtskosten. Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz Ergänzende Infos zu Unterhaltszahlungen und Kindergeld. Wurde das Schonvermögen bestimmt, z. ). (2) Ist die nachfragende Person minderjährig und unverheiratet, so ist ihr und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs das monatliche Einkommen der nachfragenden Person und ihrer Eltern zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. Ermittlung der Einkommensgrenze gem. 1 S. 3 SGB XII). 2 SGB XII zu berücksichtigen BSG-Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R . (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus, (2) 1Ist die nachfragende Person minderjährig und unverheiratet, so ist ihr und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs das monatliche Einkommen der nachfragenden Person und ihrer Eltern zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. 1 Nr. Die Berechnung des Einkommens aus Werkstattlohn ist recht kompliziert. des Einkommenseinsatzes des Leistungsberechtigten nebst Angehörigen. 2 SGB XII; Elternpauschalen. Die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 3.1 Grundbetrag für einen Elternteil Der Grundbetrag für den Antrag stellenden Elternteil / einen der gemeinsam den Antrag stel-lenden Eltern entspricht gemäß § 85 Abs.1 Nr. Prüfungsreihenfolge 3 2. 11] Prüfung der Angemessenheit . 2. B. die Aktion Mensch oder das Deutsche Hilfswerk gewährt wurden. Der bislang in § 82 Abs. Nach dem Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII) müssen sich hilfebedürftige Menschen Einkommen und Vermögen auf den Bedarf anrechnen lassen. Das Sozialamt prüft also die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und klärt auch, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können. Der Freibetrag macht 2020 eine Summe von 2.592 Euro aus. Die Miete beträgt mit Nebenkosten 340,00 Euro. 3 S.2 ... (Kapitel 4 nach SGB XII – Sozialhilfe). Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel § 85 Einkommensgrenze § 86 Abweichender Grundbetrag § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze Dieser Mindestfreilassungsbetrag darf auch … 7 G v. 9.10.2020 I 2075, § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs. Einkommenseinsatz bei Leistungen nach dem 5. bis 9. Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. : SI 225/227/112.81-6-2) Stand: 01.07.2020 2 Satz 2 SGB XII) darf auch auf den Einsatz künftiger Einnahmen verwiesen werden. 2. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. § 30 Abs. Kapitel SGB XII (Gz. Ebenso, wie das Einkommen und Vermögen der Kinder gemäß SGB XII - im Rahmen großzügiger Grenzen von 100.000 Euro - nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird, wird auch der Bedarf der Kinder nicht auf die Grundsicherung angerechnet. 5. Fachanweisung zu §§ 85-89, 92 SGB XII . 3] oder Blindenhilfe [§ 72] im Rahmen d. Eingliederungshilfe 2 SGB XII (vgl. dazu Rdnrn. Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen § 84 Zuwendungen. 5 SGB XII. Heizkosten sind in der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. I S. 2557), in Kraft getreten am 01.01.2016 Gesetzesbegründung verfügbar. § 95 SGB XII Feststellung der Sozialleistungen Der erstattungsberechtigte Träger der Sozialhilfe kann die Feststellung einer Sozialleistung betreiben sowie Rechtsmittel einlegen. Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, § 42 soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. Der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII gegenüberzustellen ist das bereinigte Einkommen, das dem Verpflichteten tatsächlich zur Verfügung steht, und nach §§ 82 bis 84 SGB XII bestimmt wird (BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 1/12 R - BSGE 113, 92 = SozR 4-3500 § 65 Nr 4, RdNr 22-23; Giere in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Wer Erbe ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB. [nach Empfehlungen des LWL zu § 87 SGB XII und LPK SGB XII § 87 Rz. Gem. einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für einen Elternteil, wenn die Eltern zusammenleben, sowie für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder der nachfragenden Person überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden. Kapitel SGB XII . Berechnung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII Zunächst ist zu entscheiden, ob die Einkommensgrenze nach § 85 Abs. Aufl 2018, § 85 RdNr 15). Einkommensberücksichtung / Ermittlung des Bruttoeinkommens Zunächst ist das Bruttoeinkommen zu ermitteln. Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Kapitel SGB XII . Einkommensfreibetrag (§ 28 SGB XII, § 85 SGB XII): 2 facher Eckregelsatz ... Der Freibetrag macht nach § 102 Abs. Heizkosten sind in der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. Dezember 2003, BGBl. 1.2.2 Begrenzung des Übergangs nach § 94 Abs. Diese besteht aus zwei Schritten. bei einmaligen Bedarfen nach § 31 Abs. Darüber hinaus muss die Förderung zeitlich nach Einführung des mit Wirkung zum 1.1.1995 in das SGB XI eingefügten § 9 SGB XI erfolgt sein. SGB XII Sozialgesetzbuch Sozialhilfe. Berechnung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (Nettoeinkommen) Beispielberechnung für einen 2-Personen-Haushalt: Grundbetrag (Haushaltsvorstand) 717,00 € (Stand 01.01.2020 83% vom doppelten Regelsatz 864,00 €) + für Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind 303,00 € (Stand 01.01.2020) (3) Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. Der Senat hat insoweit entschieden, dass auch die Kosten für Heizung bei der Bestimmung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII zu berücksichtigen sind (BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 8/12 R - BSGE 113, 221 = SozR 4-3500 § 87 Nr 1; so auch Wolf in Fichtner/Wenzel, SGB XII mit AsylbLG, 4. Sozialhilfe, d.h. die laufende Hilfe zum Lebensbedarf, berechnen wir nach folgendem Schema: (2) Parteien der Pflegesatzvereinbarung (Vertragsparteien) sind der Träger des … Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen in einer Werkstatt für behinderte ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). § 94 Abs. II. Der Senat hat insoweit entschieden, dass auch die Kosten für Heizung bei der Bestimmung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII zu berücksichtigen sind (BSG vom 25.4.2013 - B 8 SO 8/12 R - BSGE 113, 221 = SozR 4-3500 § 87 Nr 1; so auch Wolf in Fichtner/Wenzel, SGB XII mit AsylbLG, 4. 1 und 2 ist die "Dauer des Bedarfs" dem "monat­li­chen Ein­kommen" gegen­über­zu­stellen und zu prüfen, ob die Zumut­bar­keits­grenze über­schritten wird. 3 Satz 4 SGB XII a.F. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ § 61 ff. § 85 SGB XII Einkommensgrenze (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus SGB XII gesetzlich geregelt. 331 Entscheidungen:. § 85 SGB XII – Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus Arbeitshilfe zu §§ 85-89 und § 92 SGB XII . Zweiter Abschnitt. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - Elftes Kapitel - Einsatz des Einkommens und des Vermögens (§§ 82 - 96 ) Zweiter Abschnitt - Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel (§§ 85 - 89 ) bei einmaligen Bedarfen nach § 31 Abs. Der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII gegenüberzustellen ist das bereinigte Einkommen, das dem Verpflichteten tatsächlich zur Verfügung steht, und nach §§ 82 bis 84 SGB XII bestimmt wird (BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 1/12 R - BSGE 113, 92 = SozR 4-3500 § 65 Nr 4, RdNr 22-23; Giere in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. … (3) 1Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 25.04.2013 (Az. Um Leistungen zu erhalten, muss man daher zuvor, salopp gesagt, die Hosen herunterlassen. Leistungen, die unabhängig vom … ): Grundbetrag 690,00 € Familienzuschlag für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner bzw. ... Siehe zur Berechnung den Artikel Gerichtskosten. 242,00 € 242,00 € Familienzuschlag für Kind(er) und/oder n.P. § 85 SGB XII Nachfragende Person (n.P. Rechtsprechung zu § 85 SGB XII - 331 Entscheidungen - Seite 3 von 7. 2 SGB XII zu berücksichtigen BSG-Urteil vom 25.04.2013 - B 8 SO 8/12 R . Eine dieser Leistungen ist die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. 331 Entscheidungen zu § 85 SGB XII in unserer Datenbank: Anspruch auf Leistungen der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ... Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Einkommenseinsatz - Einkommensgrenze - ... Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einsatz von ... Zumutbarkeitsprüfung beim Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten. Bei schwerstpflegebedürftigen Menschen nach § 64 Abs. 2 SGB XII. LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 2/18. Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden. 2 Satz 2 SGB XII) darf auch auf den Einsatz künftiger Einnahmen verwiesen werden. 1 SGB XII der Höhe des zweifachen Regelbe-darfssatzes3. neu geregelt: Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nr. Der junge Mensch lebt in seiner von ihm angemieteten Wohnung. B. Schonvermögen gemäß § 90 Abs. Januar 2017, § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020, § 140 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke, § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, Anlage (zu § 34)Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro, (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. Die individuelle Grundsicherung bzw. Die Sozialhilfe nach dem 12. 3Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden. Darüber hinaus spielt die Frage eine Rolle, ob es sich um Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII handelt. Auf § 85 SGB XII verweisen folgende Vorschriften: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Kosten Kostenersatz § 102 (Kostenersatz durch Erben) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Familienrecht Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Vormundschaft Führung der … Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem 5. bis 9. Nach dieser Vorschrift wird ein Mehrbedarf für Menschen gewährt, die einer kostenaufwändige Ernährung bedürfen. Elternteil i.H.v. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -, LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2019 - L 15 SO 54/18, LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 146/20, OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15, Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII), Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII), Elftes Kapitel - Einsatz des Einkommens und des Vermögens (§§, Zweiter Abschnitt - Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel (§§, einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der, den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und, einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der, Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.